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   BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86   

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https://dejure.org/1986,8764
BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86 (https://dejure.org/1986,8764)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1986 - 4 B 156.86 (https://dejure.org/1986,8764)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 4 B 156.86 (https://dejure.org/1986,8764)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Vertrages zum öffentlichen oder privaten Recht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86
    Der Senat hat noch erwogen, ob sich die Beschwerde auch auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO berufen will; sie bezeichnet jedoch nicht in der nach § 132 Abs. 3 VwGO gebotenen Weise eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des Bundesrechts, die im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65

    Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86
    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 4 C 26.65 - BVerwGE 22, 138 = NJW 1966, 219 ab.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86
    Der Senat hat noch erwogen, ob sich die Beschwerde auch auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO berufen will; sie bezeichnet jedoch nicht in der nach § 132 Abs. 3 VwGO gebotenen Weise eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des Bundesrechts, die im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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