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BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuordnung eines Vertrages zum öffentlichen oder privaten Recht
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 04.04.1986 - 2 B 97.85
- BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86
Der Senat hat noch erwogen, ob sich die Beschwerde auch auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO berufen will; sie bezeichnet jedoch nicht in der nach § 132 Abs. 3 VwGO gebotenen Weise eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des Bundesrechts, die im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65
Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86
Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 4 C 26.65 - BVerwGE 22, 138 = NJW 1966, 219 ab. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 4 B 156.86
Der Senat hat noch erwogen, ob sich die Beschwerde auch auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO berufen will; sie bezeichnet jedoch nicht in der nach § 132 Abs. 3 VwGO gebotenen Weise eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des Bundesrechts, die im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).